
Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Übersicht der Maßnahmestruktur
Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Zuweisung durch die AA und das Jobcenter (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) -AVGS
Wir unterstützen Arbeitssuchende, Langzeitarbeitslose, Ausbildungssuchende und Menschen mit Vermittlungshemmnissen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt.
Ziel ist es, die Integrationschancen unserer Teilnehmer*innen nachhaltig zu verbessern und den Weg in eine passende Beschäftigung zu ebnen.
IHRE MÖGLICHKEITEN ZUR FINANZIERUNG:
AVGS
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Beratung, Job- und Bewerbungscoaching, spezielle Kenntnisvermittlung u.ä. für Arbeitsuchende zu 100%.